Causa Schwarze Sulm: Verwaltungsgerichtshof weist Amtsbeschwerdeverfahren ab
2. Juni 2016 – In der Causa Schwarze Sulm, bei der Univ.-Prof. Dr. Georg Eisenberger die Projektwerber vertritt, hat nun nach dem EuGH auch der Verwaltungsgerichtshof zugunsten des geplanten Kraftwerks entschieden.
Zu den aktuellen Medienberichten:
ORF – Schwarze Sulm: VwGH wies Amtsbeschwerde ab
Kleine Zeitung – Höchstgericht weist Amtsbeschwerde gegen Voves ab
Die Stellungnahme von Univ.-Prof. Dr. Georg Eisenberger zur Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes vom 4.5.2016 finden Sie hier: Kraftwerk Schwarze Sulm: Rechtsberater Eisenberger & Herzog begrüßt EuGH-Entscheidung
Die von Univ.-Prof. Dr. Georg Eisenberger geleitete Praxisgruppe für Öffentliches Recht gilt als eine der größten und erfolgreichsten Österreichs. Zahlreiche der wichtigsten, kontroversiellsten und innovativsten Verwaltungsverfahren des letzten Jahrzehnts wurden von Eisenberger & Herzog betreut, wie z.B. das erste Wasserkraftwerksprojekt Europas in einem Natura 2000-Gebiet, das erste österreichische UVP-Verfahren für ein Windkraftwerk im Voralpengebiet, den ersten ausschließlich mit Geothermie beheizten europäischen Glashauskomplex oder Weltkulturerbeverfahren in Wien, Graz und Salzburg.